1. Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Rechtsgeschäfte, die wir mit Unternehmern und Unternehmerinnen abschließen. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten auch für alle weiteren Geschäfte, die wir abschließen, und z.war auch dann, wenn wir nicht gesondert auf die Einbeziehung hinweisen. Gegenüber Verbrauchern (§ 13 BGB) gelten diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht.
2. Fremde Geschäftsbedingungen
Fremde Geschäftsbedingungen werden auf keinen Fall Bestandteil von Rechtsgeschäften, die wir mit unseren Kunden abschließen. Diese fremden Geschäftsbedingungen werden auch dann nicht Vertragsbestandteil, wenn wir nicht gesondert widersprechen.
3. Lieferung
Unsere Kunden können die Ware bei uns abholen. Wenn dies nicht gewünscht ist, versenden wir die Ware auf Kosten und auf Risiko des Kunden.
Erfüllungsort für Lieferung und Zahlung ist für beide Parteien der Sitz unseres Unternehmens
4. Mängelrüge
Unsere Kunden sind verpflichtet, im eigenen Interesse die Waren nach Eingang auf Mängel, Vollständigkeit und Richtigkeit zu prüfen. Etwaige Mängelrügen sind uns unverzüglich, spätestens binnen 3 Tagen nach Eingang der Ware schriftlich mitzuteilen.
5. Haftungsbegrenzung
Für Lieferverzögerungen und/ oder eine etwaige fehlerhafte Belieferung haften wir nur, wenn uns ein Verschulden trifft. Sollte eine Schadensersatzpflicht bestehen, so ist diese unbegrenzt, soweit uns eine vorsätzlich begangene oder eine grob fahrlässig begangene Pflichtverletzung zur Last fällt. Bei einfacher Fahrlässigkeit haften wir nur für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers und der Gesundheit. Für Schäden aus der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haften wir bei einfacher Fahrlässigkeit nur für solche Schäden, mit denen beim normalen Geschäftsgang zu rechnen ist, insbesondere für Schäden, die aus der Vermischung und Weiterlieferung etwaiger mangelhafter Produkte resultieren.
6. Eigentumsvorbehalt
Die Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher Forderungen unseres Unternehmens aus der gegenseitigen Geschäftsverbindung unser Eigentum. Die unter Eigentumsvorbehalt belieferte Ware darf nicht an Dritte verpfändet oder als Sicherheit übereignet werden. Pfändungen sind zur Vermeidung von Schadensersatzansprüchen sofort anzuzeigen. Für den Fall der Verarbeitung oder Vermischung der uns gehörenden Waren mit anderen Waren übereignet der Käufer unserem Unternehmen schon jetzt unter Vorbehalt der Verrechnung das Produkt der Verarbeitung und hält dieses als Verwahrer unseres Unternehmers zur Verfügung. Wir nehmen die Übereignung hiermit an. Die unter Eigentumsvorbehalt stehende Ware bzw. das aus ihr hergestellte Produkt darf nur im ordnungsgemäßen Geschäftsgang veräußert werden. Die Forderungen aus der Weiterveräußerung unserer Ware wird schon jetzt an uns abgetreten und wir nehmen die Abtretung hiermit an.
7. Leergut
Der Vertragspartner ist verpflichtet, uns Leergut (Eurokisten, Paletten) in gleicher Art, Menge und gleichen Wertes zurückzugeben, wie er es zum Zwecke der Anlieferung erhalten hat. Das Leergut ist dabei nach den insoweit einschlägigen öffentlich-rechtlichen Vorschriften in gereinigtem Zustand zurückzugeben. Ist dem Vertragspartner die Rückgabe an uns bei der Anlieferung unserer Ware nicht möglich, so hat er unverzüglich und auf eigene Kosten für den Ausgleich des Leergutkontos zu sorgen (Bringschuld). Gerät der Vertragspartner mit der Rückgabe des Leerguts in Verzug, so können wir nach einer angemessenen Nachfristsetzung die Rücknahme verweigern und vom Vertragspartner Schadensersatz in Geld verlangen.
8. Geltendes Recht
Für alle mit uns abgeschlossenen Verträge gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland, und zwar auch unter Ausschluss des UNKaufrechts.
9. Gerichtsstand
Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus Anlass von mit uns abgeschlossenen Rechtsgeschäften und deren Durchführung ist Essen.
10. Schlussbestimmungen
10.1 Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen berührt nicht die Wirksamkeit der übrigen Regelungen. Unwirksame Bestimmungen gelten als durch solche wirksamen Regelungen ersetzt, die geeignet sind, den wirtschaftlichen Zweck der gefallenen Regelung soweit wie möglich zu verwirklichen.
10.2 Wir speichern Daten über den Vertragspartner nach den Vorschriften des Datenschutzgesetzes.
(Stand 01.11.2022)